Osteopathie
Ganzheitliche osteopathische Behandlung für Erwachsene, Kinder und Säuglinge.
Die Osteopathie betrachtet den Körper als Einheit und sucht die Ursache von Beschwerden nicht nur am Ort des Schmerzes. Mit den Händen werden Spannungen und Bewegungseinschränkungen ertastet und gelöst, um die Selbstheilungskräfte des Körpers zu unterstützen.
Allgemeine Informationen
Jede Behandlung kann mit einem Risiko behaftet sein – sei es die Chiropraktik, die Akupunktur oder jede andere Methode der Schul- und Alternativmedizin. Dies gilt auch für die Osteopathie.
Ich arbeite mit sehr gezielten Techniken und bilde mich regelmäßig weiter. Somit ist ein Risiko auf ein absolutes Minimum reduziert. Aufgrund des Fragebogens zur Anamnese sowie der eingehenden körperlichen Untersuchung werden eventuelle Risikofaktoren und Kontraindikationen festgestellt und bei der Behandlung beachtet. Bei Unklarheiten sprechen Sie mich bitte an!
Kostenerstattung durch Krankenkassen
Bei gesetzlichen Krankenkassen ist Osteopathie im Leistungskatalog generell nicht vorgesehen. Seit einigen Jahren beteiligen sich aber auch gesetzliche Krankenkassen anteilig an den Kosten osteopathischer Behandlungen. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse bezüglich einer eventuellen Kostenübernahme.
Auch für privatversicherte Patienten ist es anzuraten, vor Beginn der osteopathischen Behandlung Kontakt zur jeweiligen Krankenkasse aufzunehmen, um die Frage der Kostenübernahme zu klären. Diese fällt je nach abgeschlossenem Tarif unterschiedlich aus.
Honorare ab 01.01.2025. *) Besonderheit bei Säuglingen & Kindern bis 6 Jahre: Sollte durch „Fremdeln“ oder Angst keine Therapie möglich sein, wird das Honorar entsprechend reduziert. Unsere Leistungen sind individuell auf Sie abgestimmt und unterliegen keinem Zeitfaktor – der angegebene Zeitrahmen ist eine grobe Orientierung. Das Honorar bezieht sich auf die fachliche Kompetenz, nicht auf eine Zeitstunde; terminiert wird im Stunden- bzw. Halbstunden-Takt. Das Honorar gilt unabhängig von der Erstattungspraxis der Kostenträger als fest vereinbart und ist mit Rechnungsstellung fällig, spätestens 14 Tage nach Rechnungserstellung.
