Honorare & Abrechnung
Transparente Preise – je nach Abrechnungsweg. Wählen Sie unten Ihren Fall aus.
In unserer Praxis gibt es verschiedene Wege, Leistungen abzurechnen. Damit Sie schnell die für Sie passenden Informationen finden, haben wir die Honorare nach Abrechnungsweg sortiert. Klicken Sie einfach den jeweiligen Bereich auf.
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Leistungen in Anspruch zu nehmen:
- Selbstzahler (ohne abrechnungsfähige Verordnung)
- Selbstzahler mit ärztlicher Verordnung (Privatpatient)
- Selbstzahler im Rahmen des sektoralen Heilpraktikers Physiotherapie
- BG-Patient (mit Verordnung der Berufsgenossenschaften)
- Osteopathische Behandlung
Patientinnen und Patienten mit Rezepten aus Luxemburg bitten wir, die Übernahme der Kosten vorab mit der luxemburgischen Krankenkasse abzuklären.
Honorarvertrag
Zu Beginn der Therapie schließen wir mit Ihnen einen Honorarvertrag ab, in dem wir Sie unter anderem über die entstehenden Kosten aufklären.
Die Höhe der von Ihnen zu entrichtenden Vergütung ist Bestandteil des Honorarvertrags und unabhängig von der Höhe der Kostenerstattung durch Ihre private Krankenversicherung und/oder Ihre Beihilfestelle.
Bitte erkundigen Sie sich ggf. bei Ihren Kostenträgern, um eine eventuelle Eigenbeteiligung abzuklären. Diese fällt je nach abgeschlossenem Tarif unterschiedlich aus.
Haben Sie detaillierte Fragen zu unseren Honoraren und Preisen? Sprechen Sie uns gerne an.
Selbstzahler (ohne ärztliche Verordnung)
Stand: 01.01.2026. Bei mit * gekennzeichneten Leistungen bringen Sie bitte möglichst ein Privatrezept eines Arztes mit, um Kontraindikationen auszuschließen. Alternativ können wir durch unsere Zulassung als „Heilpraktiker für den Bereich der Physiotherapie“ die Unbedenklichkeit der Behandlung im Rahmen eines Befundungstermins bestätigen und ein Rezept ausstellen.
Privatpatienten (aufgrund ärztlicher Verordnung)
Ab dem 01.01.2026 gelten in unserer Praxis neue Preise für alle privatversicherten Patienten.
Im Nachgang zu den Gebührenerhöhungen der gesetzlichen Krankenkassen erhöhen sich – aufgrund der Anwendung der GebüTh (1,3-facher Steigerungssatz bzgl. der Leistungen der GKV) – ebenfalls die Preise für privatversicherte Patienten. Wir wenden diese Erhöhung für neu eingereichte Rezepte ab dem 01.05.2026 an.
Bitte informieren Sie sich bei Ihren Kostenträgern, um eine eventuelle Eigenbeteiligung abzuklären. Diese fällt je nach abgeschlossenem Tarif unterschiedlich aus.
Das Bundesministerium des Innern weist bzgl. der Erstattung für beihilfeberechtigte Patienten ausdrücklich darauf hin, dass bei Heilmitteln eine Eigenbeteiligung durch die Differenz zwischen den (nicht kostendeckenden) Höchstbeträgen und den tatsächlichen Kosten vom Patienten zu tragen sei.
Die „Allgemeinen Grundsätze der Honorarberechnung nach GebüTh“ ergänzen unsere AGB und sind dem Behandlungsvertrag beigefügt. Sie können unter www.privatpreise.de eingesehen werden; dort finden Sie auch weitergehende Informationen rund um die Erstattung durch private Krankenversicherungen.
Honorare ab 01.01.2026 (1,3-facher Regelsatz). Weitere Leistungen auf Anfrage. Das genannte Honorar gilt unabhängig von der Erstattungspraxis der Kostenträger als fest vereinbart und ist mit Rechnungsstellung fällig, spätestens 14 Tage nach Rechnungserstellung. Die „Allgemeinen Grundsätze der Honorarberechnung nach GebüTh“ sind Bestandteil des Behandlungsvertrags (einsehbar unter www.privatpreise.de). Heilbehandlungen sind gemäß § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei.
Sektoraler Heilpraktiker Physiotherapie (GebüH)
Unsere Praxis besitzt die Erlaubnis, für den Bereich der Physiotherapie Heilpraktiker-Leistungen zu erbringen und abzurechnen (gem. § 1 Abs. 1 HeilprG). Auch ohne ärztliche Verordnung können Sie daher untersucht und behandelt werden. Der Fokus liegt auf physiotherapeutischer Diagnosestellung, Beratung und Therapie bei Problemen rund um den Bewegungsapparat sowie chronischen Schmerzen.
Die Abrechnung erfolgt in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Das GebüH ist keine amtliche Gebührenordnung, sondern ein Verzeichnis der durchschnittlich üblichen Heilpraktiker-Vergütungen (Ursprung: Umfrage 1985), das als Berechnungshilfe dient.
Da das Verzeichnis aus dem Jahr 1985 stammt, sind nicht alle Leistungen der Physiotherapie enthalten. In diesem Fall rechnen wir mit einer gleichwertigen, analogen Ziffer ab; diese sind mit einem „A“ gekennzeichnet. Ebenso sind die hinterlegten Preisspannen nicht mehr aktuell und wurden an die heutigen betriebswirtschaftlichen Gegebenheiten angepasst.
Der Gesamtpreis einer Leistung ergibt sich immer aus der Kombination mehrerer Einzelpositionen – sogenannten „Leistungsketten“. Er kann daher je nach individueller Situation unterschiedlich hoch ausfallen. Die folgenden Beispiele dienen der Orientierung; die tatsächlichen Honorare können abweichen.
Private Krankenkassen, private Zusatzversicherungen und die Beihilfe übernehmen Heilpraktiker-Leistungen teilweise. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob und in welcher Höhe sie sich beteiligt.
Massage – Heißluft
- Beratung inkl. kurzer Untersuchung 512,00 €
- Verordnung – Diagnose 11.16,00 €
- Teilmassage 20.412,00 €
- Heißluft / Infrarot-Therapie 39.67,00 €
Massage – Fango
- Beratung inkl. kurzer Untersuchung 512,00 €
- Verordnung – Diagnose 11.16,00 €
- Teilmassage 20.412,00 €
- Warmpackung (Naturmoor) A 38.130,00 €
Krankengymnastik
- Beratung inkl. kurzer Untersuchung 512,00 €
- Verordnung – Diagnose 11.16,00 €
- Krankengymnastik Einzelbehandlung A 34.320,00 €
Krankengymnastik am Gerät
- Beratung inkl. kurzer Untersuchung 512,00 €
- Verordnung – Diagnose 11.16,00 €
- Behandlung mit therapeutischen Geräten A 20.7212,00 €
- Krankengymnastik am Gerät 45 Min. A 34.442,00 €
Manuelle Therapie
- Eingehende Beratung und Befundung 116,00 €
- Verordnung – Diagnose 11.16,00 €
- Manuelle Therapie (Körperteil) A 35.1–625,00 €
Krankengymnastik ZNS
- Verordnung – Diagnose 11.16,00 €
- Neurologische Untersuchung 17.130,00 €
- KG ZNS (PNF) A 34.525,00 €
Manuelle Lymphdrainage 30 Min.
- Beratung inkl. kurzer Untersuchung 512,00 €
- Verordnung – Diagnose 11.16,00 €
- Bindegewebsmassage 20.38,00 €
- Manuelle Lymphdrainage 30 Min. A 20.6120,00 €
Manuelle Lymphdrainage 45 Min.
- Beratung inkl. kurzer Untersuchung 512,00 €
- Verordnung – Diagnose 11.16,00 €
- Bindegewebsmassage 20.38,00 €
- Manuelle Lymphdrainage 45 Min. A 20.6230,00 €
- Kompressionsbandagierung mehrerer Extremitäten A 33.414,00 €
Manuelle Lymphdrainage 60 Min.
- Eingehende Beratung und Befundung 116,00 €
- Verordnung – Diagnose 11.16,00 €
- Bindegewebs-Großmassage A 20.517,00 €
- Manuelle Lymphdrainage 60 Min. A 20.6c40,00 €
- Kompressionsbandagierung mehrerer Extremitäten A 33.414,00 €
Weitere Kombinations-Leistungen auf Anfrage. Das Honorar gilt unabhängig von der Erstattungspraxis der Kostenträger als fest vereinbart und ist mit Rechnungsstellung fällig, spätestens 14 Tage nach Rechnungserstellung.
Einzelleistungen gem. GebüH (Auszug · nicht separat abrechenbar)
Stand: 01.01.2026. Auszug – die Einzelpositionen sind nicht separat abrechenbar, sondern Bestandteil der oben genannten Leistungsketten.
Mehr zur GebüH & zu Privatpreisen · Urteile: Wenn die Versicherung nicht zahlt
Berufsgenossenschaften (BG)
Wir behandeln Sie gern aufgrund einer Verordnung der verschiedenen Berufsgenossenschaften.
Bringen Sie bitte zur ersten Behandlung die Verordnung mit – und, falls bereits vorhanden, das Aktenzeichen der Berufsgenossenschaft.
Wir rechnen die Leistungen dann direkt mit der Berufsgenossenschaft ab. Ihnen entstehen keinerlei Kosten.
Osteopathie
Osteopathische Leistungen und Honorare finden Sie auf unserer eigenen Seite zur Osteopathie.
